Mitgliedschaft
Zur Hamburger Lebensart gehört immer auch ein Hauch britischer Kultur. Seit Generationen heißen Kaufleute hier mit Vornamen John oder Henry, man sandte die Jungen nach Bristol, London oder Liverpool, um dort das Überseegeschäft zu lernen.
Sie kamen nicht nur mit Erfahrung heim, sondern auch mit den Eindrücken des way of life der britischen Kaufmannschaft. Dazu gehörten die Annehmlichkeiten eines Klubs. In entspannter, stilvoller Atmosphäre und im Kreise Gleichgesinnter Nachrichten auszutauschen, Geschäftliches zu klären oder Beziehungen zu pflegen – diese Ziele hatten auch die Gründer des Hafen-Klubs, als sie die Vereinigung 1965 gründeten.
Mitglied werden
Mitglieder können Personen- und Handelsgesellschaften sowie juristische Personen („Firmenmitglieder“) werden. Seit der Mitgliederversammlung am 16. Oktober 2018 besteht zudem die Möglichkeit, dem Hafen-Klub auch als natürliche Person („Einzelmitglied“) beizutreten. Einzelmitglieder üben ihre Mitgliedsrechte persönlich aus, Firmenmitglieder durch eine(n) oder mehrere Repräsentanten und/oder Repräsentantin(nen). Besondere Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft, beispielsweise die Zugehörigkeit des Unternehmens zu einer bestimmten Branche oder eine Empfehlung von Bürgen, sind nicht zu erfüllen. Über den Aufnahmeantrag entscheiden die Mitglieder des Präsidiums.
ZUM AUFNAHMEANTRAG EINZELMITGLIEDSCHAFT
ZUM AUFNAHMEANTRAG FIRMENMITGLIEDSCHAFT